Aktuelles zur Organspende-Debatte
Pressemitteilung
Bündnis gegen die Widerspruchs- und Erklärungsregelung bei Organspenden gestartet – Appell zur Organspende-Debatte in Deutschland
München (27.09.11). Vor dem Hintergrund der aktuellen Debatte um eine Neuregelung des Transplantationsgesetzes hat sich ein breites gesellschaftliches „Bündnis gegen die Widerspruchs- und Erklärungsregelung bei Organspenden“ formiert. Das Bündnis ist ein Zusammenschluss diverser Organisationen, Vereinen, Arbeitsgemeinschaften und Einzelunterstützer.
Hierzu gehören bislang die Initiative Kritische Aufklärung über Organtransplantation e.V. (KAO) aus Bremen, die Informationsstelle Transplantation und Organspende in Hamburg, die InteressenGemeinschaft Kritische Bioethik Deutschland (München), das Gen-ethische Netzwerk e.V. (GeN) in Berlin, Ärzte für das Leben e.V. (ÄfdL) München, die Arbeitsgemeinschaft Bund der „Euthanasie“-Geschädigten und Zwangssterilisierten (AG BEZ), Berlin, die Tübinger Initiative gegen die Bioethik-Konvention sowie der Arbeitskreis Christen und Bioethik (ACB) aus Bonn. Weitere Organisationen, Vereine und Einzelunterzeichner sind angefragt.
„Das neu gegründete Bündnis gegen die Widerspruchs- und Erklärungsregelung bei Organspenden macht deutlich: Der Widerstand gegen die einseitigen Kampagnen pro Organspende und die politischen Bestrebungen, mehr Menschen zur Organspende zu ‚motivieren‘, geht nicht nur von einigen wenigen Kritikern aus. Vielmehr wird dieser Widerstand auch von anderen bioethisch-kritischen Gruppierungen und Teilen der Bevölkerung unterstützt“, erklärte Renate Focke, Vorsitzende der Initiative Kritische Aufklärung über Organtransplantation e.V. (KAO), eine der ersten Bündnispartner. Initiiert wurde das Bündnis von Christian Frodl von der InteressenGemeinschaft Kritische Bioethik Deutschland.
Gegen angestrebte gesetzliche Neuregelungen
In einem am Dienstag veröffentlichten Appell sprechen sich die Bündnispartner entschieden gegen die von einigen Bundesländervertretern und Bundestagsabgeordneten angestrebte Einführung einer Widerspruchsregelung bzw. Erklärungslösung aus. Des Weiteren fordert das Bündnis eine erneute Diskussion über den Hirntod als derzeitiges Kriterium für eine Organentnahme, sowie eine umfassende und ehrliche Aufklärung auch über die negativen Seiten für den Organspender und dessen Angehörige im Falle einer Organentnahme.
Ergänzend zum Appell wurde unter www.organspende-widerspruch.de eine eigene Bündniswebseite mit zahlreichen Hintergrundinfos zur Debatte frei geschaltet.
Die Widerspruchsregelung bedeutet, dass jeder Mensch in Deutschland, bei dem der Hirntod festgestellt wird, automatisch zum Organspender erklärt wird, sofern er zuvor nicht ausdrücklich widersprochen hat. Bei der sogenannten Entscheidungs- oder Erklärungsregelung soll sich jeder / jede einmal im Leben zum Thema Organspende erklären müssen, zum Beispiel beim Beantragen eines Personalausweises oder Führerscheins oder im Zusammenhang mit der Krankenversicherungs-Mitgliedschaft bei Ausgabe der neuen elektronischen Gesundheitskarte. Ziel ist es, nach und nach alle Menschen in Deutschland vollständig als potentielle Organspender zu erfassen.
Derzeit gilt in Deutschland die „erweiterte Zustimmungslösung“. Das bedeutet, eine Organentnahme ist nur bei Menschen gestattet, die zu Lebzeiten dem ausdrücklich zugestimmt haben und bei denen der sogenannte Hirntod festgestellt wurde. Sofern keine Einwilligung vorliegt, sollen Familienangehörige stellvertretend unter Berücksichtigung des mutmaßlichen Willens des Patienten über die Frage einer Organentnahme entscheiden.
Begründung für den Widerstand
Zur Begründung für die Ablehnung der forcierten Einführung der Widerspruchsregelung heißt es in dem Appell: „Die Widerspruchslösung verstößt massiv gegen das Selbstbestimmungsrecht des Einzelnen. In einen derart persönlichen Bereich, wie es das Lebensende ist, darf nur dann eingegriffen werden, wenn der Betreffende vorher umfassend und ehrlich über die Umstände einer Organentnahme aufgeklärt wurde und selbst eingewilligt hat. Denn der Hirntod ist nicht der Tod des Menschen, sondern ein Prozess im Sterben, der durch eine Organentnahme auf drastische Weise unterbrochen wird. Aktuelle Studien in international anerkannten Fachzeitschriften widerlegen eindeutig die Gleichsetzung des Hirntodes mit dem Tod des Menschen.“ Konkrete Ausführungen zur Hirntodkritik gibt es auf der Bündniswebseite.
Die Unterzeichnerinnen und Unterzeichner erinnern daran, dass transplantierbare Organe Menschen im Hirnversagen entnommen werden: Menschen, die beatmet werden, deren Herz schlägt, die warm sind, sich spontan bewegen oder auf Berührung reagieren, deren Blutdruck beim Schnitt des Chirurgen ansteigt, die gepflegt werden und sogar Narkose-, Schmerz- und Beruhigungsmittel erhalten. Außerdem gebe es eine Fülle von dokumentierten Fehldiagnosen bei der Hirntodfeststellung.
Die Einführung einer Erklärungsregelung zur Organspende wäre nach Ansicht der Bündnispartner ebenfalls ein Eingriff in das Selbstbestimmungsrecht des Menschen. „Einen Zwang, sich mit den Fragen des eigenen Lebensendes auseinander zu setzen, lehnen wir ab. Es gibt Menschen, die sich nicht damit befassen wollen und dies ist ohne Einschränkungen zu respektieren“, heißt es in dem Appell.
Zudem hält das Bündnis die Informationen über Organspende, die von der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) und der Deutschen Stiftung Organtransplantation (DSO) stammen, für einseitig pro Organspende und damit höchst fragwürdig. „Die kritischen Aspekte der Organspende, wie die fremdnützigen Untersuchungen und die aggressive klinische Hirntod-Diagnostik, werden in den öffentlichen Kampagnen gar nicht bzw. in den Materialien nur am Rande erwähnt“, heißt es weiter.
„Jedoch nur wer umfassend über alle Seiten der Transplantationsmedizin informiert wird, kann eine selbstbestimmte Entscheidung für oder gegen eine Organentnahme treffen. Es ist aber zu vermuten, dass auch in Zukunft nicht ehrlich über die Voraussetzungen und den Ablauf einer Organentnahme informiert wird. Denn unserer Erfahrung nach würden sich viele Menschen mit diesem Wissen einer Organentnahme verweigern.“
Auch die Einführung von Transplantationsbeauftragten an allen Krankenhäusern wird in dem Appell in Frage gestellt. „Diese Transplantationsbeauftragten haben den Auftrag, möglichst viele potenzielle Organspender zu gewinnen. Es liegt daher nicht in ihrem Interesse, neutral über die belastenden Aspekte im Falle der Einwilligung in eine Organentnahme zu informieren, wie z.B. das umstrittene Hirntod-Kriterium, die Frage einer Narkose und die Unmöglichkeit einer Sterbebegleitung durch die Familie.“
Zentrale Forderungen des Bündnisses zur Organspendedebatte
In ihrem Appell stellt das Bündnis gegen die Widerspruchs- und Erklärungsregelung bei Organspenden abschließend drei zentrale Forderungen:
„‚Die Würde des Menschen ist unantastbar‘. So steht es in Artikel 1 des Grundgesetzes. Dies gilt in allen Phasen des Lebens. Sterbende – und dazu gehören auch sogenannte Hirntote – stehen unter dem besonderen Schutz des Grundgesetzes. Nur eine bewusste Entscheidung, die von potentiellen Organspendern nach umfassender und ehrlicher Information bezüglich Organspenden selbst getroffen wurde, ist nach unserer Überzeugung vertretbar. Im Bezug auf mögliche Gesetzesinitiativen hinsichtlich Organspenden appellieren wir an die Abgeordneten des Deutschen Bundestages, aus den oben genannten Gründen eine Widerspruchs- bzw. Zwangserklärungsregelung klar abzulehnen“, heißt es unter Punkt 1.
Des Weiteren fordern die unterzeichnenden Gruppen und Einzelpersonen die Bundesregierung, die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BzgA) und die Deutsche Stiftung Organtransplantation (DSO) auf, „die bisherigen einseitigen Informationskampagnen in Bezug auf die Organspende und den Hirntod zu beenden und endlich die Bürger umfassend über alle Aspekte – einschließlich der negativen Seiten – einer Organentnahme und den Hirntod zu informieren.“
Mit Blick auf die Problematik der Behandlung schwerer Krankheiten plädieren die Bündnispartner für die Förderung und Unterstützung von ethisch unbedenklichen Alternativen, die eine Organtransplantation entbehrlich machen.
Kontakt:
Bündnis gegen die Widerspruchs- und Erklärungsregelung bei Organspenden
c/o Christian Frodl (Initiator des Bündnisses)
Luitpoldstr. 9
82110 Germering
Tel.: 089 / 83 77 55
E-Post: anfrageorganspende-widerspruch.de
Internet: www.organspende-widerspruch.de