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Zur Debatte um die Einführung der Widerspruchslösung und Erklärungsregelung bei Organspende

Stand: 08.06.2022

Symbolbild OrganspendeSeit vielen Jahren wird immer wieder bemängelt, in Deutschland gebe es zu wenig Organspenden. Laut Deutscher Stiftung Organtransplantation (DSO) stehen derzeit ca. 9.000 Menschen auf der Warteliste für eine Organtransplantation. Täglich sterben durchschnittlich drei davon, weil sie nicht rechtzeitig ein neues Organ erhalten.

Vor diesem Hintergrund ist Mitte 2010 erneut eine Debatte über eine Neuregelung des Transplantationsgesetzes (TPG) entbrannt, mit der die Zahl der Organspenden in Deutschland gesteigert werden soll. Die Diskussion mündete 2020 in der klaren Ablehnung der Widerspruchslösung und Ausbau der Entscheidungslösung. Dazwischen gab es weitere Regelungsergänzungen und Änderungsversuche.

Stand Juni 2022 plant Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach einen neuen Anlauf für die Einführung der Widerspruchsregelung (siehe unten).

Nachfolgend finden Sie eine Zusammenfassung der Debatten der letzten Jahre und weitere Hintergrundinformationen.

2012: Drei Vorschläge zur Neuregelung des Transplantationsgesetzes

Derzeit gilt in Deutschland bei Organspenden die „erweiterte Zustimmungslösung“ bzw. „Entscheidungslösung“. Das bedeutet, eine Organentnahme ist nur bei Menschen gestattet, die zu Lebzeiten dem ausdrücklich zugestimmt haben z.B. mittels Organspenderausweis und bei denen der sogenannte Hirntod festgestellt wurde. Sofern keine Einwilligung vorliegt, sollen nahe Angehörige stellvertretend über die Frage einer Organentnahme entscheiden. Dabei soll der mutmaßliche Wille des Patienten beachtet werden.

Zugleich sollen alle Bürgerinnen und Bürger ab 16 Jahren regelmäßig von ihren Krankenkassen angeschrieben, „ergebnisoffen“ informiert und gebeten werden eine Entscheidung für oder gegen eine Organspende zu treffen. Das entsprechende Gesetz trat am 1. November 2012 Inkraft.

Für eine Neuregelung des Transplantationsgesetzes standen 2012 vor der Verabschiedung drei Vorschläge zur Diskussion:

  1. Die Abschaffung der geltenden erweiterten Zustimmungslösung und Einführung einer Widerspruchslösung, d. h. jeder Mensch in Deutschland, bei dem der Hirntod festgestellt wird, wird automatisch zum Organspender erklärt, sofern er zuvor nicht ausdrücklich widersprochen hat.
     

    Die Widerspruchslösung wird insbesondere von Gesundheitsministern aus Bayern, Hessen, Sachsen-Anhalt und Saarland angestrebt. Ein entsprechender Vorschlag fand bei einer Gesundheitsministerkonferenz im Juni 2011 jedoch keine Mehrheit. Nach damaligen Stand (März 2012) schien der Vorschlag vorläufig vom Tisch zu sein.
     

  2. Die Einführung einer sogenannten Entscheidungs bzw. (Zwangs-)Erklärungsregelung, bei der sich jeder / jede einmal im Leben zum Thema Organspende erklären soll bzw. muss, zum Beispiel beim Beantragen eines Personalausweises oder Führerscheins oder im Zusammenhang mit der Krankenversicherungs-Mitgliedschaft. Ziel ist es, nach und nach alle Menschen in Deutschland vollständig als potentielle Organspender zu erfassen.
     

    Diese Lösung wurde von diversen Bundestagsabgeordneten, insbesondere dem SPD-Fraktionsvorsitzenden Frank-Walter Steinmeier, angestrebt, der mit der Nierenspende für seine kranke Frau im August 2010 großen Zuspruch und Bewunderung geerntet und Bewegung in die Debatte über eine Reform des Transplantationsgesetzes gebracht hatte. Auch der Bundesrat empfahl die Einführung der Entscheidungslösung in einer Stellungnahme vom 23.09.11.

    Seit Anfang März 2012 gab es dazu einen fraktionsübergreifenden Gesetzentwurf, der am 22.03.2012 im Deutschen Bundestag erstmals beraten wurde. Mehr dazu im Archiv 2009 – 2013.
     

  3. Die gesetzliche Vorschrift zur Einführung eines Transplantationsbeauftragten in allen Krankenhäusern, um die Zahl ungemeldeter potentieller Organspender ermitteln zu können und mehr Spender zu gewinnen. Hierzu liegt mittlerweile seit Oktober 2011 ein Gesetzentwurf vor, mit dem eine EU-Richtlinie umgesetzt werden soll.

Juni/September 2018: Erneute verstärkte Forderung nach Einführung der Widerspruchslösung bei Organspende

Seit Ende 2017 gibt es verstärkte Forderungen nach Einführung der Widerspruchslösung. Hintergrund sind die nach wie vor niedrigen Zahlen von Organentnahmen von Hirntoten. Konkret forderten Anfang 2018 diverse Fachgesellschaften die Widerspruchslösung, aber auch die Delegierten des 121. Deutschen Ärztetages im Mai 2018 sowie die Gesundheitsministerkonferenz der Länder am 21.06.18. Im Beschluss der Gesundheitsminister der Bundesländer heißt es:

„Die für Gesundheit zuständigen Ministerinnen und Minister, Senatorinnen und Senatoren Deutschlands halten vor diesem Hintergrund gesellschaftliche und parlamentarische Debatten darüber für erforderlich, ob nicht eine bewusste, verpflichtende Entscheidung jedes Einzelnen für oder gegen eine Organspende im Todesfall bzw. eine Widerspruchslösung der richtige Weg wäre, der in Deutschland eingeschlagen werden sollte.“

Siehe einen ergänzenden Beschluss der Bundesgesundheitsministerkonferenz zur Steigerung der Organspendezahlen

Vorstoß von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn zur Einführung der Widerspruchslösung

Bundesgesundheitsminister Jens SpahnBundesgesundheitsminister Jens Spahn hat nach vorheriger längerer Ankündigung am 31.08.18 2018 einen Referentenentwurf für ein „Gesetz für bessere Zusammenarbeit und bessere Strukturen bei der Organspende (GZSO)“ vorgelegt.

Der Gesetzentwurf wurde am 31.10.18 im Bundeskabinett verabschiedet und schließlich am 14.02.19 im Deutschen Bundestag mit breiter Mehrheit angenommen. Mit dem Gesetz soll die Rolle der Transplantationsbeauftragten in den Kliniken deutlich gestärkt werden. Es trat zum 1. April 2019 Inkraft.

Unter anderem bekommen die Transplantationsbeauftragten nun uneingeschränktes Zugangsrecht zu den Intensivstationen sowie uneingeschränkt Einsicht in die Patientenakten zur Auswertung des „Spenderpotenzials“.

Kurz nach Veröffentlichung des Gesetzentwurf legte Bundesgesundheitsminister Spahn in einem Interview mit der Bildzeitung Anfang September 2018 nach und sprach sich für eine breite gesellschaftliche Debatte über die Widerspruchslösung aus. Er will mithelfen, eine fraktionsübergreifende Abstimmung im Parlament zu organisieren:

“Wir haben seit vielen Jahren alles versucht, um die Zahl der Organspender zu erhöhen. Aber leider ohne Erfolg! Deshalb brauchen wir eine breite gesellschaftliche Debatte über eine Widerspruchslösung. Eine Lösung also, bei der die Zustimmung zur Organspende automatisch als gegeben gilt, so lange man nicht „nein“ sagt.

Diese Diskussion sollten wir im Bundestag jetzt führen. Dort gehört das Thema hin. Ich bin für eine doppelte Widerspruchslösung. Das heißt, dass jeder zu Lebzeiten ausdrücklich „nein“ sagen kann – und ansonsten die Angehörigen zu fragen sind. Nur so kann die Organspende zum Normalfall werden.“

Mehr dazu im Interview der Bildzeitung mit Jens Spahn am 03.09.18, abrufbar auf der Webseite des Bundesgesundheitsministeriums.

01.04.2019: Gesetzentwurf zur Widerspruchslösung vorgelegt

Bild Deutscher BundestagAm 28.11.18 gab es im Deutschen Bundestag eine Orientierungsdebatte zur Organspende und Einführung der Widerspruchslösung. Dabei kristallisierte sich in den 38 Reden ein erheblicher Widerstand bei den Abgeordneten gegen Spahns Pläne heraus.

Am 01.04.2019 haben Jens Spahn und der SPD-Gesundheitsexperte Karl Lauterbach zusammen mit anderen Abgeordneten einen fraktionsübergreifenden Gesetzentwurf zur Einführung der „doppelten Widerspruchslösung“ vorgelegt.

Kurz vorher hat eine Gruppe um Stephan Pilsinger (CSU), Ulla Schmidt (SPD) und Annalena Baerbock (Bündnis 90 /Die Grünen) ebenfalls Eckpunkte für eine Neuregelung der Organspende vorgestellt. Sie lehnen die Widerspruchsregelung vehement ab und strebten zusammen mit weiteren Abgeordneten von Linken, FDP und CDU fraktionsübergreifend eine verbindliche Entscheidungslösung an. Mehr unter Aktuelles.

Bundestagsdebatte zur Widerspruchsregelung bei Organspenden am 26.06.2019

Am 26. Juni 2019 debattierte der Deutsche Bundestag in erster Lesung über die zwei Gesetzentwürfe für eine Neuregelung der Organspende. Zuvor haben diverse Organisationen und Verbände an die Bundestagsabgordneten appelliert, die Widerspruchsregelung abzulehnen.

Am 25. September 2019 haben sich in einer Anhörung des Gesundheitsausschusses des Deutschen Bundestages Sachverständige zu den vorliegenden Gesetzentwürfen zu einer Neuregelung der Organspende positioniert. Dort sprach sich z.B. auch der Deutsche Hospiz- und PalliativVerband (DHPV) gegen eine Widerspruchsregelung aus.

Der Gesundheitsausschuss des Bundestages befasste sich schließlich nocheinmal am 18.12.2019 mit den Vorschlägen zur Reform der Organspende. Dabei beschlossen die Abgeordneten, die beiden konkurrierenden Gesetzentwürfe (Gruppenanträge) sowie einen Antrag der AfD-Fraktion zur Beschlussfassung an das Plenum zu überweisen. Zudem wurden auch einige Änderungsanträge gebilligt, die sich auf Details der Gesetzentwürfe beziehen.
 

16.01.2020 Widerspruchsregelung zur Organspende vom Deutschen Bundestag endgültig klar abgelehnt

Nun fiel im Deutschen Bundestag am 16. Januar 2020 die endgültige Entscheidung über eine Widerspruchslösung. Dabei ist der Gesetzesvorstoß von Bundesgesundheitsminister Spahn klar gescheitert. In namentlicher Abstimmung lehnten die Bundestagsabgeordneten in zweiter Lesung die Widerspruchslösung mehrheitlich ab und votierten in zweiter und dritter Beratung für den Baerbock-Gesetzentwurf zur Stärkung der Entscheidungsbereitschaft bei Organspende.

Bundestags-Entscheidung am 16.01.2020 - Widerspruchsregelung zur Organspende klar abgelehnt.

Konkret bedeutet das, es gilt erstmal weiter die Gesetzeslage wie oben beschrieben. Die Entscheidungslösung wird lediglich ergänzt. Dazu soll im Wesentlichen ein Online-Register eingerichtet werden, in dem alle Bürgerinnen und Bürger ihre Zustimmung oder Ablehnung einer Organentnahme nach festgestelltem Hirntod eintragen und auch jederzeit ändern können.

Die neue Organspenderegelung wird offiziell laut Bundesgesundheitsministerium zwei Jahre nach seiner Verkündung in Kraft treten, voraussichtlich im ersten Quartal 2022. Solange wird es voraussichtlich dauern, bis alle notwendigen Voraussetzungen zur Umsetzung inkl. dem neuen Online-Register geschaffen sind.

Bislang kein offizielles Organspenderegister vorhanden

Bislang gibt es keine offizielle Registrierung von Daten im Zusammenhang mit der Bereitschaft zur Organspende. In Deutschland gibt es auch (noch) kein Widerspruchsregister wo Sie ihre Ablehnung einer Organspende eintragen lassen können. Es genügt die Willensbekundung per Ausweis oder auch nur z.B. ein Zettel in der Geldbörse, wo sie festhalten, dass sie kein Organspender sein wollen. Ergänzend sollten Sie auch Ihre Angehörigen über Ihre Entscheidung informieren. Siehe unten zum Thema „Ihre persönliche Entscheidung zur Organspende.“

Der Aufbau des „Bürgerregisters“ zur Organspende wird sich laut einem Bericht im Ärzteblatt online am 15.02.22 voraussichtlich bis Ende 2022 verzögern.

Was der Gesetzebeschluss zur Stärkung der Entscheidungsbereitschaft konkret bedeutet und was sonst noch für Maßnahmen ergriffen werden, erfahren Sie in unserem ausführlichen Themenspecial in der Rubrik Aktuelles.

Bundesgesundheitsminister Spahn hat bereits Ende Oktober 2019 eine Debatte über die Lebendspende gefordert. Darüber müsse nach der Entscheidung über die Widerspruchslösung diskutiert werden. Man darf gespannt sein, was als nächstes von ihm kommt. Seit März 2020 hält die Bundesregierung des Thema Corona-Pandemie in Atem. Von daher spielte die Organspende nahezu keine Rolle mehr. Und im September 2021 waren Bundestagswahlen…
 

03.06.22: Gesundheitsminister Karl Lauterbach kündigt neuen Anlauf für die Widerspruchslösung an

Anläßlich des „Tag der Organspende“ gab Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) bekannt, er wolle einen neuen Anlauf für die Widerspruchslösung bei Organspenden starten. Dies erklärte er laut dem Ärzteblatt online vom 03.06.22 im ARD-Hauptstadtstudio. Zur Begründung führte Lauterbach dem Bericht zufolge an, es habe sich „keine Verbesserung für die Menschen ergeben, die ein Organ benötigen“. Mehr dazu: Widerspruchslösung bei Organspende rückt erneut ins Blickfeld, Aerzteblatt.de 03.06.22.

Der CSU-Gesundheitspolitiker Stephan Pilsinger kündigte umgehenden Widerstand gegen die Pläne an. Er werde sich wieder für die Gründung einer interfraktionellen Gruppe für den Erhalt der Entscheidungslösung einsetzen, erklärte er laut einem Bericht im Ärzteblatt online vom 07.06.22.

Man darf gespannt sein, wie es weitergeht…

Widerstand: Bündnis gegen die Widerspruchs- und Erklärungsregelung bei Organspenden

Um die Einführung einer Widerspruchslösung bzw. (Zwangs-)Erklärungsregelung zu verhindern hat sich Ende 2011 ein breites gesellschaftliches „Bündnis gegen die Widerspruchs- und Erklärungsregelung bei Organspenden“ formiert. Das Bündnis ist ein Zusammenschluss diverser Organisationen, Arbeitsgemeinschaften, Vereinen und Einzelunterstützer.

Zu den Unterstützern gehör(t)en: die Initiative Kritische Aufklärung über Organtransplantation e.V. (KAO) aus Bremen, die Informationsstelle Transplantation und Organspende in Hamburg, die InteressenGemeinschaft Kritische Bioethik Deutschland (München), Ärzte für das Leben e.V. (ÄfdL) München, die Arbeitsgemeinschaft Bund der „Euthanasie“-Geschädigten und Zwangssterilisierten (AG BEZ), die Tübinger Initiative gegen die Bioethik-Konvention sowie der Arbeitskreis Christen und Bioethik (ACB) aus Bonn.

Hinweis 23.02.2022: Das Bündnis wurde von mir, dem Initiator, Koordinator und Webmaster dieser Seiten Mitte Februar 2022 aufgelöst. Zum einen weil einzelne UnterstützerInnen verstorben sind, zum anderen, weil es einzelne Organisationen nicht mehr gibt oder weil nach Vorstandswechseln Organisationen sich zurückgezogen haben und lieber ihre eigenen Aktionen machen. Zudem ist die Widerspruchslösung zur Organspende erstmal nach dem Bundestagsbeschluss 2020 begraben. Damit wurde das Ziel des Bündnisses weitgehend ereicht. Unabhängig von neuen Versuchen für die Einführung einer Widerspruchsregelung unter Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach bleibt es bei der Auflösung des Bündnisses, einen Neustart wird es nicht mehr geben. Diese Webseite hat daher nur noch archivarischen Charakter.

Appell zur Organspende-Debatte in Deutschland

In einem am 27.09.2011 veröffentlichten Appell zur Organspende-Debatte in Deutschland sprachen sich die Bündnispartner entschieden gegen die angestrebte Einführung einer Widerspruchsregelung bzw. Erklärungslösung aus.

Des Weiteren fordert das Bündnis eine erneute Diskussion über den Hirntod als derzeitiges Kriterium für eine Organentnahme, sowie eine umfassende und ehrliche Aufklärung auch über die negativen Seiten für den Organspender und dessen Angehörige im Falle einer Organentnahme.

Auf unserer Webseite bieten wir allen Interessierten zahlreiche Hintergrundinfos zur Organspende, Transplantation und dem umstrittenen Hirntodkriterium, Themenspecials zum aktuellen Stand der Organspende-Debatte.

Wir möchten mit diesen Seiten allen potenziellen Organ“spendern“ zudem die Möglichkeit geben, sich vor ihrer Entscheidung für eine Einwilligung einer Organentnahme – sei es bei sich selbst oder bei Angehörigen – umfassend über alle Seiten, d.h. auch die negativen Seiten der Transplantationsmedizin zu informieren.

Denn auch Sie können mit diesen Fragen einmal konfrontiert werden. Entweder direkt im Falle des Todes eines Angehörigen oder indirekt, wenn im Falle des eigenen Todes die Angehörigen eine Entscheidung über den „mutmaßlichen Willen“ treffen müssen, ob die Organe zur Transplantation freigegeben werden dürfen oder nicht.

Umfassende Aufklärung über Organspende ?!

Zur Frage einer Aufklärung über Organspende erklärte Prof. Dr. jur. Hans Lilie, Geschäftsführender Direktor des Interdisziplinären Zentrums Medizin-Ethik-Recht der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg bei seinem Vortrag "10 Jahre Transplantationsgesetz – Verbesserung der Patientenversorgung oder Kommerzialisierung?" auf dem 110. Deutschen Ärztetag in Münster am 16. Mai 2007:

"Anders als bei herkömmlichen Heileingriffen erfordert die freiwillige Erklärung zur Organspende keinerlei ärztliche Aufklärung.9 Eine Ausnahme von dem Verzicht auf ärztliche Aufklärung besteht nur bei der Einwilligung in eine Lebendspende gemäß § 8 Abs. 1 Nr. 1b TPG. In allen anderen Fällen bleibt es den Einzelnen überlassen, sich selber die notwendigen Informationen zu besorgen, sodass eine Organspende auch dann zulässig ist, wenn der Betreffende sich für die Spende ausgesprochen hat, ohne über die Einzelheiten zuvor aufgeklärt worden zu sein.

Dogmatisch erklärt sich das aus der Tatsache, dass es – anders als beim ärztlichen Heileingriff – bei der Organspende nicht um die Verletzung der körperlichen Integrität eines Lebenden und den damit verbundenen Eingriff in das Selbstbestimmungsrecht geht. Bei der postmortalen Organspende wird nur das über den Tod hinaus wirkende Persönlichkeitsrecht des Verstorbenen verletzt, wenn die Organentnahme ohne Einwilligung erfolgt.10"

9 Nickel/Schmidt-Preisigke/Sengler, § 2 Rd. 10.
10 Schroth/König/Gutmann/Oduncu, TPG § 2 Rd. 7.

Wußten Sie, dass

  • ca. 8 von 10 aller Organentnahmen bei Menschen stattfinden, die niemals ihre Einwilligung zu dieser „Spende“ gegeben haben, sondern wo die Angehörigen aufgrund des „mutmaßlichen“ Willens entschieden haben, die Organe freizugeben?
     
  • laut Studie der Universität zu Köln vom März 2004 nur 62 Prozent der Bevölkerung den Hirntod akzeptieren als den tatsächlichen Tod des Menschen und nur 60 Prozent unter seiner Voraussetzung zur Organspende bereit sind?
     
  • der Test zur Feststellung des Hirntodes bei nicht hirntoten Patienten Schädigungen des Gehirns zur Folge haben kann.

    "Ein gravierendes Problem der spendezentrierten Lebensverlängerung liegt darin, dass sie in seltenen Fällen zur Ausbildung eines apallischen Syndroms führen kann, in dem der Patient erneut selbstständig atmen und schlucken kann, ohne sein Bewusstsein zurückzuerlangen. Diesen Zustand schwerster neurologischer Schädigung und vollständiger Pflegebedürftigkeit wollen gewiss etliche Patienten und Angehörige keinesfalls akzeptieren. Patienten, Betreuer und Bevollmächtigte müssten wissen, welche Risiken bestehen, um diese ablehnen oder ihnen begegnen zu können."

    (aus: "Medizinethik: Behandlung potenzieller Organspender im Präfinalstadium" von Schöne-Seifert, Bettina; Prien, Thomas; Rellensmann, Georg; Roeder, Norbert; Schmidt, Hartmut H.-J., in: Deutsches Ärzteblatt 2011; 108(40), 07.10.11)

Ihre persönliche Entscheidung zur Organspende

Nicht-Organspendeausweis

Nicht-OrganspenderausweisFalls Sie nach Durchsicht unserer Informationen zum Thema Organspende, Transplantation und Hirntod zu dem Schluß kommen, dass Sie Ihre Organe, Gewebe, Knochen etc. nicht spenden möchten und auch keine Organe von Menschen im Hirnversagen haben wollen, falls es mal nötig werden sollte, können Sie sich hier unseren „Nicht-Organspenderausweis“ runterladen. Einfach ausdrucken, ausschneiden, ausfüllen und einstecken. Um auch Ihre Verwandten, Freunde und Bekannten damit versorgen können, gibt es zwei Ausweise auf einem Blatt.

Sie können zwar auch beim „offiziellen“ Organspendeausweis der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung, ein „Nein“ ankreuzen, doch der Nichtorganspendeausweis ist eindeutiger und klarer erkennbar.

Wichtig: Dieser Nicht-Organspendeausweis gilt nur in Deutschland, denn in anderen Ländern muss Ihre Willensbekundung zur Organspende in der jeweiligen Landesssprache vorliegen! Hier bietet sich der folgende Organspendeausweis der BZgA in 28 Landessprachen an, wo Sie ein „Nein“ ankreuzen können.

Organspendeausweis der BZgA

Bild OrganspendeausweisFalls Sie sich dennoch dafür entscheiden wollen, im Falle der Feststellung Ihres Hirntodes einer Organentnahme bei Ihnen im Bewußtsein aller Konsequenzen zuzustimmen, haben Sie hier auch die Möglichkeit den „offiziellen“ Organspendeausweis der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) zu bestellen bzw. runterzuladen und auszufüllen. Den Ausweis gibt es auch in 29 verschiedenen Sprachen als Download.

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