Appell zur Organspende-Debatte in Deutschland

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Bündnis gegen die Widerspruchs- und Erklärungsregelung bei Organspenden

www.organspende-widerspruch.de

Appell zur Organspende-Debatte in Deutschland

September 2011

Seit längerem wird in Deutschland darüber debattiert, wie man die Zahl der Organspender erhöhen kann. Dabei werden von verschiedenen Seiten im Wesentlichen drei Vorschläge eingebracht:

  1. Die Abschaffung der derzeit geltenden erweiterten Zustimmungslösung und Einführung einer Widerspruchslösung, d. h. jeder Mensch in Deutschland, bei dem der Hirntod festgestellt wird, wird automatisch zum Organspender erklärt, sofern er zuvor nicht ausdrücklich widersprochen hat.
     
  2. Die Einführung einer sogenannten Zwangserklärungsregelung, bei der sich jeder / jede einmal im Leben zum Thema Organspende erklären muss, zum Beispiel beim Beantragen eines Personalausweises oder Führerscheins oder im Zusammenhang mit der Krankenversicherungs-Mitgliedschaft. Ziel ist es, nach und nach alle Menschen in Deutschland vollständig als potentielle Organspender zu erfassen.
     
  3. Die gesetzliche Vorschrift zur Einführung eines Transplantationsbeauftragten in allen Krankenhäusern, um die Zahl ungemeldeter potentieller Organspender ermitteln zu können und mehr Spender zu gewinnen.
     

Die Unterzeichner des obigen Bündnisses weisen sowohl die Einführung einer Widerspruchlösung als auch die Einführung einer Zwangserklärungsregelung entschieden zurück.

Zur Begründung:

Die Widerspruchslösung verstößt massiv gegen das Selbstbestimmungsrecht des Einzelnen. In einen derart persönlichen Bereich, wie es das Lebensende ist, darf nur dann eingegriffen werden, wenn der Betreffende vorher umfassend und ehrlich über die Umstände einer Organentnahme aufgeklärt wurde und selbst eingewilligt hat. Denn der Hirntod ist nicht der Tod des Menschen, sondern ein Prozess im Sterben, der durch eine Organentnahme auf drastische Weise unterbrochen wird. Aktuelle Studien in international anerkannten Fachzeitschriften widerlegen eindeutig die Gleichsetzung des Hirntodes mit dem Tod des Menschen. (Konkrete Ausführungen dazu finden Sie auf der Webseite www.organspende-aufklaerung.de.)

Transplantierbare Organe werden Menschen im Hirnversagen entnommen, die beatmet werden, deren Herz schlägt, die warm sind, sich spontan bewegen oder auf Berührung reagieren, deren Blutdruck beim Schnitt des Chirurgen ansteigt, die gepflegt werden und sogar Narkose-, Schmerz- und Beruhigungsmittel erhalten. Es gibt außerdem eine Fülle von dokumentierten Fehldiagnosen bei der Hirntodfeststellung.

Die Einführung einer Zwangserklärungsregelung zur Organspende wäre ebenfalls ein Eingriff in das Selbstbestimmungsrecht des Menschen. Einen Zwang, sich mit den Fragen des eigenen Lebensendes auseinander zu setzen, lehnen wir ab. Es gibt Menschen, die sich nicht damit befassen wollen. Dies ist ohne Einschränkungen zu respektieren.

Zudem halten wir die Informationen über Organspende, die von der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) und der Deutschen Stiftung Organtransplantation (DSO) stammen, für einseitig pro Organspende und damit höchst fragwürdig. Die kritischen Aspekte der Organspende, wie die fremdnützigen Untersuchungen und die aggressive klinische Hirntod-Diagnostik, werden in den öffentlichen Kampagnen gar nicht bzw. in den Materialien nur am Rande erwähnt.

Jedoch nur wer umfassend über alle Seiten der Transplantationsmedizin informiert wird, kann eine selbstbestimmte Entscheidung für oder gegen eine Organentnahme treffen. Es ist aber zu vermuten, dass auch in Zukunft nicht ehrlich über die Voraussetzungen und den Ablauf einer Organentnahme informiert wird. Denn unserer Erfahrung nach würden sich viele Menschen mit diesem Wissen einer Organentnahme verweigern.

Auch die Einführung von Transplantationsbeauftragten wird von uns in Frage gestellt. Diese haben den Auftrag, möglichst viele potenzielle Organspender zu gewinnen. Es liegt daher nicht in ihrem Interesse, neutral über die belastenden Aspekte im Falle der Einwilligung in eine Organentnahme zu informieren, wie z.B. das umstrittene Hirntod-Kriterium, die Frage einer Narkose und die Unmöglichkeit einer Sterbebegleitung durch die Familie.

Unsere Forderungen

  1. „Die Würde des Menschen ist unantastbar“. So steht es in Artikel 1 des Grundgesetzes. Dies gilt in allen Phasen des Lebens. Sterbende – und dazu gehören auch sogenannte Hirntote – stehen unter dem besonderen Schutz des Grundgesetzes. Nur eine bewusste Entscheidung, die von potentiellen Organspendern nach umfassender und ehrlicher Information bezüglich Organspenden selbst getroffen wurde, ist nach unserer Überzeugung vertretbar. Im Bezug auf mögliche Gesetzesinitiativen hinsichtlich Organspenden appellieren wir an die Abgeordneten des Deutschen Bundestages, aus den oben genannten Gründen eine Widerspruchs- bzw. Zwangserklärungsregelung klar abzulehnen.
     
  2. Wir fordern die Bundesregierung, die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BzgA) und die Deutsche Stiftung Organtransplantation (DSO) auf, die bisherigen einseitigen Informationskampagnen in Bezug auf die Organspende und den Hirntod zu beenden und endlich die Bürger umfassend über alle Aspekte – einschließlich der negativen Seiten – einer Organentnahme und den Hirntod zu informieren.
     
  3. Mit Blick auf die Problematik der Behandlung schwerer Krankheiten plädieren wir für die Förderung und Unterstützung von ethisch unbedenklichen Alternativen, die eine Organtransplantation entbehrlich machen.

Erstunterzeichner:

Organisationen und Vereine (Stand 26.09.11):

  • Kritische Aufklärung über Organtransplantation e.V. KAO
  • Informationsstelle Transplantation und Organspende
  • InteressenGemeinschaft Kritische Bioethik Deutschland
  • Tübinger Initiative gegen die Bioethik-Konvention
  • Gen-ethisches Netzwerk e.V. (GeN)
  • Arbeitsgemeinschaft Bund der „Euthanasie“-Geschädigten und Zwangssterilisierten BEZ
  • Ärzte für das Leben e.V. (ÄfdL)
  • Arbeitskreis Christen und Bioethik (ACB), Bonn

Einzelunterzeichner:

  • Dr. med. Dr. theol. h.c. Maria Overdick-Gulden, Trier
  • Prof. Dr. phil. Horst Dieter Schlosser

Weitere Organisationen, Vereine und Einzelunterzeichner sind angefragt und folgen!

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