21.03.12: Organspenderegelung: Bündnis gegen die Widerspruchs- und Erklärungsregelung bei Organspenden fordert Hirntod-Debatte und vollständige Aufklärung

Aktuelles zur Organspende-Debatte

Pressemitteilung

Organspenderegelung: Bündnis gegen die Widerspruchs- und Erklärungsregelung bei Organspenden fordert Hirntod-Debatte und vollständige Aufklärung

Logo Bündnis gegen die Widerspruchs- und Erklärungsregelung bei OrganspendenMünchen (21.03.12). Am 22. März berät der Deutsche Bundestag erstmals über einen fraktionsübergreifenden Gesetzentwurf zur Entscheidungslösung bei Organspenden. Das „Bündnis gegen die Widerspruchs- und Erklärungsregelung bei Organspenden“, ein Zusammenschluss diverser Organisationen, Vereine, Arbeitsgemeinschaften und Einzelunterstützer warnt vor diesem Hintergrund vor einer vorschnellen Verabschiedung des Gesetzes ohne ernsthafte und ausführliche Diskussion über den Hirntod als Kriterium einer Organentnahme. Denn der Hirntod ist nicht der Tod des Menschen, sondern ein Prozess im Sterben, der durch eine Organentnahme auf drastische Weise unterbrochen wird. Dies belegen diverse neuere Fachpublikationen.

Das Bündnis kritisiert zudem die einseitige Ausrichtung des Gesetzentwurfs pro Organspende und fordert eine stärkere Berücksichtigung der Aufklärung über die Folgen für die potentiellen Organspender, wenn diese einer Organentnahme im Falle des Hirntodes zustimmen. Gleichwohl begrüßt das Bündnis, dass ein zuvor diskutierter Zwang zu einer Entscheidung im Gesetzentwurf außen vor blieb und auch die von einigen Abgeordneten angestrebte Widerspruchslösung zumindest vorerst vom Tisch ist.

Im Gesetzentwurf heißt es, die Bevölkerung solle im Zuge der Entscheidung für oder gegen die Erlaubnis, die Organe nach dem festgestellten Hirntod entnehmen zu dürfen, umfassend und „ergebnisoffen“ aufgeklärt werden. Konkret heißt es dazu:

„(1) Die nach Landesrecht zuständigen Stellen, die Bundesbehörden im Rahmen ihrer Zuständigkeit, insbesondere die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung, sowie die Krankenkassen sollen auf der Grundlage dieses Gesetzes die Bevölkerung aufklären über 1. die Möglichkeiten der Organ- und Gewebespende, 2. die Voraussetzungen der Organ- und Gewebeentnahme bei toten Spendern einschließlich der Bedeutung einer zu Lebzeiten abgegebenen Erklärung zur Organ- und Gewebespende, auch im Verhältnis zu einer Patientenverfügung, und der Rechtsfolge einer unterlassenen Erklärung im Hinblick auf das Entscheidungsrecht der nächsten Angehörigen nach § 4 sowie, 3. die Bedeutung der Organ- und Gewebeübertragung im Hinblick auf den für kranke Menschen möglichen Nutzen einer medizinischen Anwendung von Organen und Geweben einschließlich von aus Geweben hergestellten Arzneimitteln. Die Aufklärung hat die gesamte Tragweite der Entscheidung zu umfassen und muss ergebnisoffen sein.“

Wie sich dies alles miteinander vereinbaren lässt im Sinne einer umfassenden und „ergebnisoffenen“ Aufklärung, bleibt nach Ansicht der Bündnispartner fraglich, wenn die Ziele und die einseitig ausgerichteten Aufklärungsinhalte pro Organspende so wie jetzt vorgegeben sind.

Bündnis kritisiert fehlende Hirntod-Debatte und einseitige Aufklärung pro Organspende

„Im ganzen Gesetzestext wird kein einziges Mal der Hirntod, das Kriterium für die Organentnahme, erwähnt. Stattdessen wird nur von „toten Spendern“ gesprochen. Allein das ist befremdlich. Scheinbar ist an den Initiatoren des Gesetzentwurfs spurlos vorbeigegangen, dass es seit mehreren Jahren Diskussionen, neue Studien und Erkenntnisse gibt, die die wissenschaftliche Haltbarkeit der Gleichsetzung des Hirntods mit dem Tod des Menschen massiv in Zweifel ziehen“, erklärte Renate Focke, erste Vorsitzende der Initiative „Kritische Aufklärung über Organtransplantation (KAO) e.V.“, einer der Bündnispartner.

„Der Hirntod ist nicht der Tod des Menschen, sondern ein Prozess im Sterben, der durch eine Organentnahme auf massive Art unterbrochen wird. Wenn man die Menschen darüber offen und ehrlich aufklären würde, würde die Bereitschaft zur Organspende unserer Erfahrung nach rapide sinken“, so Focke. „Es sieht ganz danach aus, dass über die in wissenschaftlichen Publikationen von namhaften Experten vertretenen Zweifel am Hirntod als dem Tod des Menschen gar nicht erst informiert und diskutiert werden soll. Nach dem bisherigen Vorgehen soll offenbar das neue Gesetz möglichst widerstandslos und schnell verabschiedet werden.“

Das Bündnis fordert daher vor einer Entscheidung über den vorliegenden Gesetzentwurf eine Diskussion über den Hirntod als Organentnahme-Kriterium. Des Weiteren fordern sie die Bundesregierung, die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BzgA) und die Deutsche Stiftung Organtransplantation (DSO) auf, die bisherigen einseitigen Informationskampagnen in Bezug auf die Organspende und den Hirntod zu beenden und endlich die Bürger umfassend über alle Aspekte – einschließlich der negativen Seiten – einer Organentnahme und den Hirntod zu informieren. „Die kritischen Aspekte der Organspende, wie die fremdnützigen Untersuchungen und die aggressive klinische Hirntod-Diagnostik werden in den öffentlichen Kampagnen gar nicht bzw. in den Materialien nur am Rande erwähnt“, kritisierte das Bündnis in einem Positionspapier.

Diese Forderungen und Kritikpunkte hat das „Bündnis gegen die Widerspruchs- und Erklärungsregelung bei Organspenden“ bereits in einem im September 2011 an alle Abgeordneten des Bundestages versandten „Appell zur Organspende-Debatte in Deutschland“ genannt. Den Appell und umfangreiche Hintergrundinfos zum Hirntod und zur Organspende gibt es auf der Bündniswebseite unter http://www.organspende-widerspruch.de. Dort kann man auch einen Nicht-Organspenderausweis runterladen, in dem man seine Nicht-Bereitschaft zur Organspende festhalten kann.

Zum rechtlichen Hintergrund der Debatte

Derzeit gilt in Deutschland die „erweiterte Zustimmungslösung“. Das bedeutet, eine Organentnahme ist nur bei Menschen gestattet, die zu Lebzeiten dem ausdrücklich zugestimmt haben und bei denen der sogenannte Hirntod festgestellt wurde. Sofern keine Einwilligung vorliegt, sollen Familienangehörige stellvertretend unter Berücksichtigung des mutmaßlichen Willens des Patienten über die Frage einer Organentnahme entscheiden.

Diese „erweiterte Zustimmungslösung“ soll nun umgewandelt werden in eine „Entscheidungslösung“. Das bedeutet, jeder ab 16 Jahren soll sich mindestens einmal im Leben mit der Frage einer Organspende im Falle des festgestellten Hirntodes auseinandersetzen und eine Entscheidung treffen. Dazu sollen die Krankenkassen alle Versicherten anschreiben. Darüber hinaus sollen die Behörden bei der Ausgabe von amtlichen Ausweisen wie zum Beispiel Reisepass oder Führerschein Informationen zur Organspende ausgeben. Zudem sollen die technischen und datenschutzrechtlichen Voraussetzungen für eine Speicherung der Entscheidung auf der elektronischen Gesundheitskarte geschaffen werden, wogegen sich massive Datenschutzbedenken regen.

Kontakt:

Bündnis gegen die Widerspruchs- und Erklärungsregelung bei Organspenden
c/o Christian Frodl (Initiator des Bündnisses)
Luitpoldstr. 9
82110 Germering

Tel.: 089 / 83 77 55
E-Post: anfrage(at)organspende-widerspruch.de

Internet: www.organspende-widerspruch.de

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